Elektronische Markierung mittels Mikrochip und internationale Registrierung


Die Kennzeichnung ihres Tieres durch einen Mikrochip kann nahezu schmerzlos und ohne
Narkose in unserer Praxis durchgeführt werden. Nach geltender Landeshundeverordnung des
Landes NRW müssen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm
oder aber ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Dies gilt außerdem für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge (siehe Anlage 1 und 2
der Verordnung) und Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen wie z.B. Angriffslust, auch
wenn sie kleiner oder leichter sind als oben beschrieben.
Weiterhin müssen Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein,
wenn sie ins europäische Ausland reisen sollen. Zusätzlich benötigen diese Tiere eine gültige
Tollwutimpfung und einen internationalen Reisepass. Bei einigen Ländern müssen weitere
wichtige Kriterien erfüllt werden, weshalb es wichtig ist, rechtzeitig Informationen des
Reiselandes über die Einfuhr von Haustieren einzuholen. Wir unterstützen und beraten sie
gerne dabei.
Das gechipte Tier wird von uns beim europäischen Haustierregister Tasso e.V. registriert.
Anhand des Mikrochips kann ihr Tier eindeutig identifiziert werden. Jedes Tierheim, jede
Tierarztpraxis, jede Polizeidienststelle und viele andere Einrichtungen verfügen über
Lesegeräte für den Mikrochip, weshalb der Besitzer eines entlaufenen Tieres schnell ermittelt
werden kann.