Abnahme der Sachkunde nach Landeshundeverordnung des Landes NRW

Nach geltender Landeshundeverordnung des Landes NRW dürfen Hunde, die ausgewachsen
eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder aber ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen nur
von Personen gehalten werden, die einen Nachweis ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse
(Sachkunde) erbringen. Dies gilt außerdem für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge
(siehe Anlage 1 und 2 der Verordnung) und Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen wie z.B.
Angriffslust, auch wenn sie kleiner oder leichter sind als oben beschrieben.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diesen Sachkundenachweis abzulegen.